Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)

Laut §2SGB sind Heilmittel der "Besonderen Therapierichtungen" aus dem Leistungskatalog der GKV nicht ausgeschlossen. Wie das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 22.03.2005 (AZ:B1A1/03R) bestätigte, ist es Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erlaubt, die Kosten für im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbrachte Leistungen zu übernehmen. Zu diesen zählt die Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT). Vorraussetzung ist, dasss die Behandlung von einem am Vertrag teilnehmenden  Arzt verordnet und von mir als Anthroposophischen Kunsttherapeutin (BVAKT) erbracht wird. 
GKV: Securvita BKK, Bahn BKK, Siemens Betriebskrankenkasse SBK, Hanseatische krankenkasse HEK, Barmer GEK,...

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